Weissrandfledermaus

Pipistrellus kuhlii

Französisch
Pipistrelle de Kuhl
Italienisch
Pipistrello albolimbato
Romanisch
Pipistrel da Kuhl
Englisch
Kuhl's Pipistrelle
Gewicht
5 - 10 g
Flügelspannweite
21 - 26 cm
Dokumentiertes Höchstalter
8 Jahre
nicht gefährdet (LC)
keine Priorität (n)
Quartier: Spalten

Foto: Stiftung Fledermausschutz

Jagd- und Quartierlebensraum im Siedlungsraum
Foto: pixabay.com/CC0

Lebensraumnutzung

Quartiere

Nutzt im Sommer tagsüber verschiedenste Hohlräume an Gebäuden, z.B. in Zwischendächern, Rollladenkästen, Fassadenspalten, hinter Wandverschalungen oder Streichbalken, aber auch Fledermauskästen. Bildet Wochenstuben von meist wenigen Dutzend, manchmal aber bis zu 100 Tieren. Männchen ganzjährig einzelgängerisch. Quartierwechsel während des Sommers möglich, jedoch deutlich seltener als bei der Zwergfledermaus. Auch im Winter oft an und in Gebäuden. Überwintert aber wohl auch in Felsspalten.

Jagdlebensräume

Opportunistischer Jäger des halboffenen Kulturlandes. Jagdlebensräume umfassen Gärten, Parks, Gewässerufer, Waldränder, Hecken etc. Jagt oft in der Nähe von Strassenlaternen. Jagdgebiete meist in unmittelbarer Quartiernähe. Grössenordnung Jagdgebiete: 10-100 ha.

Flugkorridore

Wenig lichtsensible Art mit kaum ausgeprägter Strukturgebundenheit. Flugkorridore deshalb von untergeordneter Bedeutung.

Verbreitungskarte Weissrandfledermaus. Stand 2023
Foto: info fauna - CCO/KOF, swisstopo
Bedrohung: Unbegleitete Sanierung von Quartiergebäuden

Foto: Stiftung Fledermausschutz

Verbreitung

Wärmebegünstigte Regionen der Schweiz. Zunehmende Verbreitung, ausgehend von Städten. Im Tessin schon lange heimisch, erster Nachweis nördlich der Alpen 1983

Gefährdung

  • Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
  • Rückgang des Nahrungsangebots v.a. in der Kulturlandschaft: intensivere und grossflächigere Landwirtschaft, sterile, naturferne Privatgärten und problematischer, oft unnötiger Einsatz von Pestiziden in Landwirtschaft und Privathaushalten

Massnahmen

Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit und Verbreitung der Art akut keine spezifischen Massnahmen nötig, welche über das Natur- und Heimatschutzgesetz hinausgehen. Gut geeignet sind hingegen generelle Massnahmen, von welchen auch andere (Fledermaus-)Arten profitieren.

Quartiere

Schutz bestehender Wochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung). Bei baulichen Veränderungen an bekannten Quartieren Beizug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz.

Jagdlebensräume

Förderung naturnaher Gärten mit standortgerechter Bepflanzung. Erhöhung des Grünflächenanteils im Siedlungsraum. Reduktion des Pestizideinsatzes in Privathaushalten und Landwirtschaft.

Flugkorridore

Synergien mit anderen Arten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).