Fledermausschutz

Ansprechpartner, Gesetze, Merkblätter

Die Stiftung zum Schutze unserer Fledermäuse in der Schweiz (SSF) hat ihren Sitz am Zoo Zürich. Zweck der SSF ist die nachhaltige Sympathiewerbung für die einheimischen Fledermäuse.

Die SSF ist vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) beauftragt, im Rahmen des Artenschutzprojektes «Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz» die Fledermausschutzaktivitäten in der östlichen Landeshälfte zu koordinieren.
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Im Rahmen dieses Artenschutzprojektauftrags engagieren sich in den einzelnen Kantonen teilzeitbeauftragte Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten mit ihren ehrenamtlich Mitarbeitenden für die Umsetzung der bundesrechtlichen Schutzbestimmungen.
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Fledermäuse sind bedroht und deshalb bundesrechtlich geschützt. Die Rote Liste gibt Aufschluss über den Gefährdungsgrad jeder Art.

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Fledermäuse sind bundesrechtlich geschützt. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen.

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Der Fledermaus-Anzeiger war bis Ende 2011 das offizielle Mitteilungsorgan der Stiftung Fledermausschutz SSF und der Koordinationsstelle Ost für Fledermausschutz KOF

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Unsere Merkblätter helfen Ihnen, sich im Umgang mit Fledermäusen juristisch korrekt zu verhalten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei...

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