Beleuchtungen

Die zunehmende Lichtverschmutzung im Schweizer Mittelland beeinträchtigt viele Tierarten und auch den Menschen.
Foto: Stiftung Fledermausschutz
Die meisten Fledermausarten meiden Licht. Die zunehmende künstliche Beleuchtung beeinträchtigt oder zerstört ihre Lebensräume.
Foto: Stiftung Fledermausschutz
Beleuchtete Fassaden verzögern oder verhindern den abendlichen Ausflug der Fledermäuse aus ihren Verstecken.
Foto: Stiftung Fledermausschutz
Viele Fledermausarten nutzen nachtdunkle Strukturen, um vom Tagesschlafversteck ins Jagdgebiet zu fliegen. Durch Lichtquellen können diese Flugkorridore unterbrochen werden.
Foto: Stiftung Fledermausschutz
Über diesem beleuchteten Gewässerraum jagen kaum mehr Wasserfledermäuse.
Foto: Stiftung Fledermausschutz
Nachdem die neue Beleuchtung am Rheinfall das Rheinfallbecken wieder in Dunkelheit hüllt, jagen hier wieder Wasserfledermäuse.
Foto: Stiftung Fledermausschutz

In den letzten 20 Jahren haben die Lichtemissionen in der Schweiz um rund 70% zugenommen. Die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt treten immer deutlicher zutage.

Als nachtaktive Säugetiere sind Fledermäuse von Lichtverschmutzung besonders betroffen, denn die nächtliche Beleuchtung gefährdet ihre VersteckeFlugkorridore und Jagdlebensräume.

Verstecke von Fledermäuse, ihre Flugkorridore und Jagdlebensräume sollen deshalb nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden. In der ganzen Schweiz kümmern sich ausgewiesene Fachleute im Auftrag der Kantone und des Bundes um den Schutz unserer Fledermäuse. Sie werden Ihnen die biologisch und juristisch richtige Lösung für die fledermausfreundliche Beleuchtungen vorschlagen.

Fledermäuse sind bedroht und daher bundesrechtlich geschützt. Sie sind auf Ihr Wohlwollen angewiesen.

Informieren Sie sich in unseren Merkblättern Effekte künstlicher Beleuchtung auf Fledermäuse (pdf) und Fledermausfreundlich beleuchten (pdf).
Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unsicherheiten.

Allgemeine Informationen über Lichtverschmutzung: www.darksky.ch.

 

Hausfassaden und ihre Umgebung sollen nur dort beleuchtet werden, wo es nötig ist und sinnvoll ist. Die Umgebung bleibt dunkel..

Foto: Stiftung Fledermausschutz

Planen Sie die Beleuchtung eines Hauses mit einem Fledermausquartier?

Verständigen Sie bereits in der Planungsphase die Stiftung Fledermausschutz oder unsere Partner in Ihrem Wohnkanton – je früher, desto besser.

In der ganzen Schweiz kümmern sich ausgewiesene Fachleute im Auftrag der Kantone und des Bundes um den Schutz der Fledermäuse. Sie werden Ihnen die biologisch und juristisch richtige Lösung für die fledermausfreundliche Fassadenbeleuchtung vorschlagen.

Fledermäuse sind bedroht und daher bundesrechtlich geschützt. Sie sind auf Ihr Wohlwollen angewiesen.

Die Anwesenheit von Fledermäusen am Haus schliesst eine Fassadenbeleuchtung bedingt folgende Massnahmen:

  • Die Fassadenseite mit der Ausflugöffnung sowie die Anbindung an einen nachtdunklen Flugkorridor dürfen nicht beleuchtet werden.
  • Um zu vermeiden, dass Insekten in grossen Mengen angelockt werden, sollen Leuchtmittel ohne UV-Anteil verwendet werden. Gelbliche oder oder rötlich-gelbe Beleuchtungen haben die geringsten negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora.

Im Winterhalbjahr sind Fassadenbeleuchtungen für Fledermäuse meist unproblematisch, da sie die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen. 

Informieren Sie sich in unseren Merkblättern Effekte künstlicher Beleuchtung auf Fledermäuse (pdf) und Fledermausfreundlich beleuchten (pdf).
Kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Sind Flugkorridore bekannt, soll die Stärke der Strassenbeleuchtung...
Foto: Hansueli Alder, batec.net
...mit Hilfsmitteln wie Dimmern und Bewegungsmeldern angepasst werden.
Foto: Hansueli Alder, batec.net

Ähnlich wie wir Menschen eine Strasse für den Einkauf im Supermarkt benutzen, benötigen viele Fledermausarten nachtdunkle Strukturen, um vom Tagesschlafquartier in den Jagdlebensraum zu gelangen.

Diese Flugkorridore können aus nachtdunklen Häuserzeilen, Hecken, Baumreihen, Waldrändern oder sogar Zäunen bestehen. Sie dienen der Orientierung im Raum und der Sicherheit vor Fressfeinden.

Wird ein Flugkorridor beleuchtet, können die Fledermäuse nicht mehr vom Quartier in den Jagdlebensraum gelangen. Kolonien verwaisen oder bestimmte Jagdlebensräume sind nicht mehr erreichbar.

Ist eine Beleuchtung in einem Flugkorridor unumgänglich, so soll diese mit möglichst geringer Lichtverschmutzung konzipiert werden:

  • Es soll so viel wie nötig aber so wenig wie möglich beleuchtet werden. Ein Flugkorridor darf nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden.
  • Der Lichtkegel muss nach unten gerichtet sein, so dass nur die für uns Menschen relevanten Orte beleuchtet werden – und nicht der Lebensraum von lichtsensiblen Fledermausarten.
  • Streulicht soll durch geeignete Abschirmungen, möglichst geringe Distanz zum Boden und die Wahl eines wenig reflektierenden Untergrundes vermieden werden.
  • Die Stärke und die Dauer der Beleuchtung sollen angepasst werden können (dimmbare Lösungen, Zeitschaltuhren).
  • Um zu vermeiden, dass Insekten in grossen Mengen angelockt werden, sollen Leuchtmittel ohne UV-Anteil verwendet werden. Gelbliche oder oder rötlich-gelbe Beleuchtungen haben die geringsten negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora. 

Informieren Sie sich in unseren Merkblättern Effekte künstlicher Beleuchtung auf Fledermäuse (pdf) und Fledermausfreundlich beleuchten (pdf).

Verständigen Sie bereits in der Planungsphase die Stiftung Fledermausschutz oder unsere Partner in Ihrem Wohnkanton.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Auf die Beleuchtung von Gewässern sollte verzichtet werden, da diese wichtige Jagdlebensräume darstellen.

Foto: Stiftung Fledermausschutz

Wird ein Jagdlebensraum einer lichtsensiblen Fledermausart beleuchtet, kann er von ihr nicht mehr genutzt werden. Selbst kurzfristige Beleuchtungen können die Fledermäuse vertreiben. Jagdlebensräume von Fledermäusen sollen deshalb nicht oder nur unter fachlicher Begleitung beleuchtet werden. 

Ist eine Beleuchtung in einem Jagdlebensraum unumgänglich, so soll diese mit möglichst geringer Lichtverschmutzung konzipiert werden:

  • Es soll so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich beleuchtet werden. Bekannte Jagdlebensräume dürfen je nach nachgewiesener Fledermausart nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden.
  • Der Lichtkegel muss nach unten gerichtet sein, so dass nur die für uns Menschen relevanten Orte beleuchtet werden – nicht aber der Lebensraum von lichtsensiblen Fledermausarten.
  • Streulicht muss durch geeignete Abschirmungen, möglichst geringe Distanz zum Boden und die Wahl eines wenig reflektierenden Untergrundes vermieden werden.
  • Die Stärke und die Dauer der Beleuchtung sollen angepasst werden können (dimmbare Lösungen, Zeitschaltuhren) und sind auf das nötige Minimum zu beschränken.
  • Um zu vermeiden, dass Insekten in grossen Mengen angelockt werden, sollen Leuchtmittel ohne UV-Anteil verwendet werden. Gelbliche oder oder rötlich-gelbe Beleuchtungen haben die geringsten negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora. 

Informieren Sie sich in unseren Merkblättern Effekte künstlicher Beleuchtung auf Fledermäuse (pdf) und Fledermausfreundlich beleuchten (pdf).

Verständigen Sie bereits in der Planungsphase die Stiftung Fledermausschutz oder unsere Partner in Ihrem Wohnkanton.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen.